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Über uns

Wo immer sich Neues in Sachen Luft- und Raumfahrt tut – der LPC ist dabei! Sei es in unseren Regionalkreisen, oder auf den regelmäßig stattfindenden Informationsreisen, der LPC ist das Bindeglied zwischen Medien und Branche. 

Wir sind das unabhängige Netzwerk von Medienschaffenden und Unternehmens- sowie Verbandsvertretern aus dem Bereich der Luft- und Raumfahrt.

Die Luft- und Raumfahrtbranche bietet unzählige spannende Themen. Genau dort setzt der LPC als Mediennetzwerk an. Als eingetragener Verein, politisch neutral und wirtschaftlich unabhängig, haben sich Luft- und Raumfahrtjournalisten sowie -Publizisten zusammen geschlossen, um mit viel Sachkompetenz eine Informationsbörse zu bilden.

 

Mit zahlreichen Angeboten, wie zum Beispiel Diskussionsveranstaltungen, Informationsreisen und -besuchen sowie Konferenzen schaffen wir einen neutralen Rahmen, um die aktuelle, sachliche und kompetente Auseinandersetzung mit den häufig sehr komplexen Themen in einer dynamischen und global agierenden Branche zu fördern.

Der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern in offener und von gegenseitigem Respekt getragenen Atmosphäre sowie die Förderung des journalistischen Nachwuchses sind weitere Schwerpunkte unserer Netzwerkarbeit. Durch unseren Unterstützungsfond, der vorrangig in Not geratenen Medienschaffenden Hilfe anbietet, werden wir unserer sozialen Verantwortung gerecht.

 

LPC vor Ort

Ein wichtiger Bestandteil unseres Engagements sind die LPC-Regionalkreise. Kompetente Vorträge, hochklassig besetzte Diskussionsrunden, Besichtigungen – der Luftfahrt-Presse-Club informiert über das aktuelle Geschehen in der Luft- und Raumfahrtszene. Hier finden Sie die Kontaktdaten unserer Regionalkreisleiter. 

Unser Vorstand

Michael Immel

Präsident

Andreas Schütz

Vizepräsident

Michael T. Hofer

Schatzmeister

Christian Klick

Geschäftsführer

Luftfahrt-Presse-Club Unterstützungsfonds e. V.

Ein Anliegen des LPC ist auch das soziale Engagement. Mit seinem Unterstützungsfonds hilft der LPC Kollegen und Kolleginnen, die in wirtschaftliche Not geraten sind, beispielsweise durch niedrige Renten oder Arbeitslosigkeit.

Der LPC-UF ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen und gemeinnützig, so daß er seine Aufgaben nicht nur durch Anteile am LPC-Beitragsaufkommen sondern auch durch Spenden finanziert. Im Interesse der Gemeinnützigkeit verfolgt der LPC-UF ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke. Als bedürftig sind nur solche Personen anzusehen, bei denen die Voraussetzungen nach § 53 der Abgabenordnung erfüllt sind, d.h. deren Einkommen nicht höher ist als das Vierfache des Sozialhilferegelsatzes.

Mitglieder des LPC-UF sind die jeweiligen Mitglieder des LPC-Vorstandes, der wiederum der LPC-Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Verwendung der Mittel des LPC-UF abzulegen hat.

Der Vorsitz des LPC-UF liegt beim jeweiligen Präsidenten des LPC. Ihm steht ein vierköpfiges Kuratorium, darunter der Schatzmeister, zur Seite, das aus den Reihen der Mitglieder gewählt wird.

Satzung des Luftfahrt-Presse-Club e. V.

Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 16.10.1975 in München

  • mit den Änderungen beschlossen von der Mitgliederversammlung am 18.11.1983 in Berlin

  • mit den Änderungen beschlossen von der Mitgliederversammlung am 21.11.1983 in Seeheim

  • mit den Änderungen beschlossen von der Mitgliederversammlung am 13.11.1988 in Frankfurt/Main

  • mit den Änderungen beschlossen von der Mitgliederversammlung am 25.11.1995 in Berlin

  • mit den Änderungen beschlossen von der Mitgliederversammlung am 17.11.2002 in Berlin

  • mit den Änderungen beschlossen von der Mitgliederversammlung am 06.06.2005 in München

  • mit den Änderungen beschlossen von der Mitgliederversammlung am 02.04.2006 in Leipzig

  • mit den Änderungen beschlossen von der Mitgliederversammlung am 12.11.2011 in Hamburg

 

A. Allgemeines

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

  1. Der Luftfahrt-Presse-Club e. V. – im folgenden LPC genannt – ist ein politisch neutraler, wirtschaftlich unabhängiger Zusammenschluss von Luft- und Raumfahrt-Journalisten und -Publizisten.

     

  2. Der LPC ist in das Vereinsregister in München eingetragen.

     

  3. Er hat seinen Sitz in München.

     

  4. Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

     

  5. Der LPC ist ein gemeinnütziger Verein.

 

§ 2 Vereinszweck

  1. Der LPC verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Er trägt zur Förderung der Bildung der auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt tätigen Journalisten bei, damit fachlich kompetent in der Öffentlichkeit Interesse und Verständnis für die Luft- und Raumfahrt geweckt werden kann.

  2. Er fördert zu diesem Zweck ein auf fachkundige Berichterstattung oder Kommentierung und objektive, vollständige Unterrichtung der Allgemeinheit über die Fragen der Luft- und Raumfahrt und ihrer Grenzgebiete gerichtetes Zusammenwirken seiner Mitglieder durch:
    a) Vortrags- und Seminarveranstaltungen, die der fachlichen Fortbildung und dem Erfahrungsaustausch von Luft- und Raumfahrt-Journalisten dienen sollen;

    b) Studienfahrten für LPC-Mitglieder zu Behörden, Firmen und Institutionen der Luft- und Raumfahrt;

    c) Förderung des journalistischen Nachwuchses.

  3. Der direkten Unterrichtung der Öffentlichkeit durch den LPC dienen:
    a) das Verfassen und Veranlassen von Veröffentlichungen in Wort und Bild;

    b) die Stellungnahme zu Vorgängen in der Luft- und Raumfahrt sowie ihren Grenzgebieten.

  4. Die Mitglieder verpflichten sich zu kollegialer Zusammenarbeit sowie zu freundschaftlicher, gegenseitiger Unterstützung in Berufsfragen.

     

  5. Der LPC sieht seine Aufgabe nicht in der Vertretung berufsständischer Interessen.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der LPC ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.

     

  2. In Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse bezüglich der Gemeinnützigkeit dürfen die dem LPC zur Verfügung stehenden Mittel nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden; die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des LPC.

     

  3. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des LPC fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

     

  4. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der sich nicht in den Grenzen des § 7 GemVO oder der künftig für die Steuerbegünstigung an seine Stelle tretenden Vorschriften hält, ist ausgeschlossen.

     

  5. Alle Inhaber von Vereinsämtern des LPC sind ehrenamtlich tätig. Sollten anfallende Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit übersteigen, so können auf Beschluss der Mitgliederversammlung ein hauptamtlicher Geschäftsführer und das notwendige Hilfspersonal für Büro und Verwaltung gegen angemessene Vergütung bestellt werden.

 

B. Mitgliedschaft, Beiträge

§ 4 Arten der Mitgliedschaft

  1. Der LPC hat

  • ordentliche Mitglieder,

  • fördernde Mitglieder,

  • Unternehmens- und Verbandsmitglieder sowie

  • Ehrenmitglieder

    Mitglied als natürliche Person kann jeder werden, der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist sowie die in den nachstehenden Abs. 2 bis 5 genannten Voraussetzungen erfüllt.

2. Ordentliche Mitglieder

a) Ordentliche Mitglieder des LPC können solche aktiven Journalisten und Publizisten werden, die durch ihre Tätigkeit zur Bildung einer von Interesse und Verständnis geprägten öffentlichen Meinung über den Bereich der Luft- und Raumfahrt beitragen.

b) Ordentliche Mitglieder müssen eine mindestens zweijährige publizistische Tätigkeit nachweisen, die auch regelmäßig das Gebiet der Luft- und Raumfahrt einschloss. Sie sollten auch weiterhin in erheblichem Umfang als Luft- und Raumfahrt-Journalisten tätig bleiben.

c) Als Journalist und Publizist in diesem Sinne gilt, wer als Autor oder als Redakteur bei Veröffentlichungen aus dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt oder ihrer Grenzbereiche mitarbeitet. Hierzu zählen ferner Mitarbeiter in Pressestellen der Luft- und Raumfahrt-Industrie, der Luftverkehrswirtschaft, der Bundeswehr sowie anderer Institutionen und Organisationen, deren Tätigkeit einer aktiven Förderung des Luft- und Raumfahrt-Gedankens dient.

d) Verfassen und Veröffentlichen von Berichten über eigene wissenschaftliche oder technische Arbeiten gilt ebenso wie kaufmännische oder ausschließlich der Werbung geltende Arbeit auch in solchen Unternehmen, die sich ausschließlich mit Luft- und Raumfahrt befassen, nicht als journalistische Tätigkeit und damit nicht als Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft.

3. Fördernde Mitglieder

a) Fördernde Mitglieder können natürliche Personen werden. Sie unterstützen die Tätigkeit des LPC und tragen zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben bei.

b) Fördernde Mitglieder werden wie ordentliche Mitglieder über alle Angelegenheiten des Clubs unterrichtet. Sie haben das Recht, Anträge zu stellen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.

4. Unternehmen und Verbände

Unternehmen und Verbände können Mitglieder des LPC werden. Sie sollen eine natürliche Person als ihren ständigen Vertreter gegenüber dem LPC benennen. Dieser nimmt die selben Rechte wie ein förderndes Mitglied wahr.

5. Ehrenmitglieder

a) Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die sich um die Luft- und Raumfahrt oder um den LPC besonders verdient gemacht haben.

b) Ehrenmitglieder werden bei Vorliegen ihrer Zustimmung auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abstimmenden Mitglieder gewählt. Mit dem gleichen Abstimmungsergebnis kann die Wahl rückgängig gemacht werden.

c) Ehrenmitglieder haben alle Rechte ordentlicher Mitglieder.

d) Sie zahlen weder eine Aufnahmegebühr noch Mitgliedsbeiträge.

 

§ 5 Ablauf der Mitgliedschaft

 

  1. Aufnahmeverfahren


    a) Alle Mitglieder können dem Vorstand ausreichend schriftlich begründete Vorschläge für die Aufnahme neuer ordentlicher, fördernder sowie Unternehmens- und Verbandsmitglieder einreichen.

    b) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme in den LPC mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Bei Stimmengleichehit gilt der Vorschlag als abgelehnt. Die Aufnahme wird den Mitgliedern im Rundschreiben bekannt gegeben. Innerhalb von vier Wochen können diese Einspruch erheben. In diesem Fall muss der Vorstand erneut beschließen.

    c) Der Vorstand ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe bekanntzugeben.

    d) Ist über den Aufnahmeantrag positiv entschieden, so spricht der Präsident die Einladung zum Beitritt aus. Eine negative Entscheidung wird dem Vorschlagenden mitgeteilt.
     

  2. Beginn der Mitgliedschaft


    Die Mitgliedschaft wird mit der Zahlung der Aufnahmegebühr und des ersten Jahresbeitrags wirksam. Die Zahlungen haben sofort nach Mitteilung der Aufnahme zu erfolgen. Bei wiederholtem Eintritt in den LPC entfällt die Aufnahmegebühr.
     

  3. Mitgliedsausweis, Aufnahmeurkunde


    Neu aufgenommene ordentliche und fördernde Mitglieder erhalten einen LPC-Ausweis, Unternehmen und Verbände sowie Ehrenmitglieder eine Urkunde. Jedes neue Mitglied erhält außerdem bei der Aufnahme die Satzung, das Mitgliederverzeichnis des LPC sowie die Satzung des Unterstützungsfonds. Änderungen des Mitgliederverzeichnisses sowie gegebenenfalls der Satzung werden jeweils allen Mitgliedern bekanntgegeben.
     

  4. Beendigung der Mitgliedschaft


    a) Natürliche Personen

    Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.

    b) Juristische Personen

    Bei juristischen Personen endet die Mitgliedschaft durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, mit ihrer Auflösung oder bei Konkurs.

    c) Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres durch ein an die Geschäftsführung gerichtetes Schreiben kündigen.

    d) Der Vorstand des LPC kann ein Mitglied mit einer ¾ Mehrheit ausschließen, wenn es

    • das Ansehen oder die Zielsetzung des Vereins beeinträchtigt oder schädigt,

    • gegen die Satzung oder die zu ihrer Ausführung erlassenen Bestimmungen verstößt,

    • mit seinem Beitrag zwei Jahre im Rückstand ist und diesen trotz Aufforderung durch eingeschriebenen Brief nicht innerhalb von drei Wochen gezahlt hat.
      Eine Anrufung der Mitgliederversammlung gegen den Beschluss des Vorstands ist zulässig. Der Ausschluss muss dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden.

       

  5. Umwandlung der Mitgliedschaft


    a) Erfüllt ein ordentliches Mitglied die Voraussetzungen für diese Form der Mitgliedschaft nicht mehr oder nur teilweise, kann der Vorstand darüber entscheiden, ob die ordentliche Mitgliedschaft bestehen bleibt oder in eine fördernde umgewandelt werden soll.

    b) Sind bei einem fördernden Mitglied die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllt, kann der Vorstand eine Umwandlung der Mitgliedschaft beschließen.
     

 

§ 6 Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeiträge

 

  1. Fälligkeit


    Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zu Beginn des Kalenderjahres zu zahlen, ohne dass besonders zur Zahlung aufgefordert wird. Alle Zahlungen sind gebührenfrei zu leisten. Wird ein Mitglied in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres aufgenommen, so wird für dieses Jahr nur der halbe Mitgliedsbeitrag erhoben.
     

  2. Zahlungen ordentlicher und fördernder Mitglieder


    Ordentliche und fördernde Mitglieder entrichten eine Aufnahmegebühr und einen Mitgliedsbeitrag. Beide Beträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
     

  3. Zahlungen von Unternehmens- und Verbandsmitgliedern


    Unternehmens- und Verbandsmitglieder entrichten einen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe gemäß den vom Vorstand beschlossenen Richtlinien zwischen dem Präsidium und dem Bewerber vereinbart wird.
     

  4. Sonderreglungen


    a) Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.

    b) In begründeten Einzelfällen und z. B. nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben kann der Vorstand auf Antrag des Mitglieds eine Beitragermäßigung oder –befreiung beschließen.
     

     

 

C. Organe des LPC
 

§ 7 Die Mitgliederversammlung

  1. Die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung


    Die Mitgliederversammlung hat das Recht auf

    a) Wahl und Abwahl der Mitglieder des Vorstandes

    b) Jahresbericht des Vorstandes

    c) Rechnungsbericht und Bericht der Rechnungsprüfer

    d) Genehmigung des Jahres- und Rechnungsberichtes

    e) Entlastung des Vorstandes,

    f) Wahl der Rechnungsprüfer für drei Geschäftsjahre,

    g) Entscheidung über das Vermögen des LPC gem. § 8.1 d) und § 9.3,

    h) Festsetzung der Höhe der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrages ordentlicher und fördernder Mitglieder,

    i) Festsetzung der Höhe des dem LPC-Unterstützungsfond zuzuweisenden Anteils der Mitgliedsbeiträge,

    j) Beschlussfassung über Änderung der Satzung,

    k) Ernennung von Ehrenmitgliedern,

    l) Beschlussfassung über Auflösung des LPC.
     

  2. In jedem Geschäftsjahr hat eine ordentliche Mitgliederversammlung in Deutschland stattzufinden.


    a) Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes sowie unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen einberufen.

    b) Die Mitgliederversammlung ist, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde, beschlussfähig. Schriftliche Stimmübertragung ist zulässig. Niemand kann jedoch mehr als drei Stimmen einschließlich der eigenen auf sich vereinigen.

    c) Mit Ausnahme von Satzungsänderungen oder einem Auflösungbeschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt; ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

    d) Zu Beschlüssen über Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von ¾ der vertretenen Stimmen erforderlich. Dies gilt auch für die Änderung des Vereinszwecks.

    e) Alle Abstimmungen über Personen müssen geheim durchgeführt werden.

    f) Über die Beschlüsse jeder Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift durch einen von der Versammlung gewählten Protokollführer aufzunehmen. Die Niederschrift ist von einem Mitglied des Präsidiums und dem Protokollführer zu unterschreiben.
     

  3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen


    Das Präsidium kann mit Zustimmung der anderen Vorstandsmitglieder außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Sie sind an keinen Termin gebunden; die Einladung dazu hat schriftlich mit Angabe der Tagesordnung, des Termins und des Tagungsortes und unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen zu erfolgen.

    Sie müssen einberufen werden, wenn dies von mindestens ¼ der stimmberechtigten LPC-Mitglieder mit begründetem schriftlichen Antrag gefordert wird. Für Beschlussfähigkeit und Entscheidungsbefugnis gelten die Vorschriften des Abs. 1 und 2 entsprechend.
     

  4. Der Vorstand ist berechtigt, Gäste zu den Mitgliederversammlungen oder zu einzelnen Punkten der Tagesordnung einzuladen.
     

 

§ 8 Vorstand
 

 

  1. Der Vorstand ist für alle diejenigen Aufgaben zuständig, die ihm durch die Satzung zugewiesen sind oder durch die Mitgliederversammlung zugewiesen werden. In seinen Wirkungskreis fallen insbesondere:


    a) Ständiges Zusammenwirken zur Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung aller Aktivitäten des LPC;

    b) Vorbereitung der Mitgliederversammlung;

    c) Vorbereiten von Veranstaltungen;

    d) Verwaltung und Verwendung des Vermögens des LPC, ausgenommen die Verwendung des Restvermögens bei Vereinsende (§ 9.3);

    e) Beschluss über Neuaufnahme, Umwandlung von Mitgliedschaften und Ausschluss.
     

  2. Der Vorstand besteht aus


    a) dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Geschäftsführer (Präsidium);

    b) mindestens fünf und bis zu acht weiteren Mitgliedern.

    c) Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung vor jeder Vorstandswahl einen Antrag zur Abstimmung vor, wie viele weitere Vorstandsmitglieder er für die anstehende Wahlperiode für notwendig erachtet. Er hat das Recht, auch innerhalb einer Wahlperiode geeignete Mitglieder als Berater ohne Stimmrecht bis zum Ablauf der Wahlperiode in den Vorstand zu berufen.
     

  3. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie müssen seit mindestens zwei Jahren ordentliche Mitglieder des LPC sein. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
     

     

  4. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt geheim und auf die Dauer von 3 Jahren.


    a) Die Mitglieder des Präsidiums werden einzeln gewählt.

    b) Die mindestens fünf und bis zu acht weiteren Vorstandsmitglieder werden in einem Wahlgang gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen also bis zur von der Mitgliederversammlung zuvor festgelegten Höchstzahl weiterer Vorstandsmitglieder erhält. Bei Stimmengleichheit von gemäß Festlegung auf letzter und weiterer Stelle ausgezählten Bewerbern wird über diese nach dem gleichen Verfahren erneut abgestimmt.

    c) Wiederwahl ist zulässig.
     

  5. Den Vorsitz führt der Präsident oder ein von ihm beauftragtes Vorstandsmitglied.
     

     

  6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn ein Mitglied des Präsidiums und mindestens vier weitere Mitglieder anwesend sind. Auf Vorschlag des Präsidenten und mit Zustimmung der Mehrheit des Vorstands kann die Beschlussfassung auch schriftlich erfolgen. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
     

     

  7. Der Geschäftsführer wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Scheidet er vorzeitig aus, so wird bis zur Neuwahl durch die Mitgliederversammlung ein Geschäftsführer vom Vorstand bestellt.
     

     

  8. Das Präsidium (S. Ziff. 2 a) ist derjenige Teil des Vorstands, der den LPC durch mindestens zwei seiner Mitglieder – gemeinschaftlich handelnd – gerichtlich und außergerichtlich vertritt (§ 26 BGB).
     

     

  9. Das Präsidium im Sinne des § 26 BGB als vertretungsberechtigter Vorstand gem. Ziff. 8 darf in folgenden Rechtsgeschäften nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung tätig werden: Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und Liegenschaften; Anlagen von Vermögenswerten; Übernahme von Bürgschaften; Aufnahme von Anleihen und anderen Krediten; Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen.
     

 

D. Sonstige Bestimmungen
 

§ 9 Vereinsende
 

 

  1. Die Auflösung des LPC kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der vertretenen Stimmen beschlossen werden.

     

  2. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister zu Liquidatoren ernannt. Ihre Rechte und Pflichten bestimmen sich nach den Vorschriften des BGB über die Liquidation.

     

  3. Das bei Auflösung oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks vorhandene Vereinsvermögen fällt an die Luftfahrtabteilung des Deutschen Museums, das es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


     

Der LPC ist ein unverzichtbares Bindeglied zwischen der Luft- und Raumfahrtbranche und den Medien. Helfen Sie uns, die Berichterstattung über Luft- und Raumfahrt zu verbessern. Treffen Sie Kollegen, tauschen Sie Fachwissen aus und knüpfen Sie Kontakte in einer faszinierenden Branche.

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